Private Websites und Offenlegungspflicht

Eine Erklärung, warum rein private Blogs nur Namen und Ort im Impressum angeben müssen.

Irgendwann hat sich schon fast jeder Blogger damit beschäftigt: Wie schaut es aus mit Offenlegung bzw. Impressum? Muss ich meinen Namen und Ort bekanntgeben, selbst wenn ich nur einen privaten Blog betreiben?

Diese Frage kann mit einem einfachen „Ja“ beantwortet werden. (siehe § 25 MedienG) Man braucht aber nur Name und Ort beachten, wenn die Homepage „keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist“. Dies dürfte wohl für die meisten privaten Websites zutreffend sein. Mit Ort ist explizit nur eine Ortsangabe gemeint und keine vollständige Adresse. In meinem Fall sind z.B. die verpflichtenden Angaben: Medieninhaber = Fabian Greiler, Ort = Wien.

Ich muss nochmal betonen, dass ich mich hier nur auf private Websites beziehen und nicht auf kommerzielle. (den für diese gelten andere und umfangreichere Vorschriften, siehe auch § 5 ECG)

Zum Nachlesen:
Warum es bei privaten Homepages keine Impressumspflicht gibt, sondern nur Offenlegungspflicht: http://www.internet4jurists.at/news/aktuell65a.htm
Zur Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG: http://www.internet4jurists.at/glossar/glossar.htm