Hier die wichtigsten Bestimmungen des „Kollektivvertrag für Angestellte von
Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und
Informationstechnik“.
Arbeitszeit: 38,5h
Tägliche Arbeitszeit darf von 8h auf max. 10h ausgedehnt werden.
Die Arbeitszeit endet am 24.12. und 31.12. um 12:00 Uhr